Die Möglichkeit mittels UMTS überall und jederzeit ins Internet gehen zu können, gibt es schon lange. Allerdings bieten nicht alle mobilen Geräte diese Art des Internetzugangs an. So kostet beispielsweise ein iPad mit UMTS-Schnittstelle rund hundert Euro zusätzlich. Auch der iPod touch verfügt nicht über die entsprechende Schnittstelle. Weitere Probleme ergeben sich, sobald mehrere Geräte gleichzeitig via UMTS ins Internet sollen: Für gewöhnlich muss für jedes einzelne Gerät eine eigene SIM-Karte gekauft werden und die Kosten für den Internetzugang werden unnötig hoch.
Probleme dieser Art lassen sich mit einem Mobile Wireless Router lösen. Bei diesem Gerät handelt es sich um so etwas wie einen akkubetriebenen Hotspot zum Mitnehmen. Es ist in etwa so groß wie ein Handy und lässt sich problemlos in der Hosentasche tragen. Wer ins Internet möchte und gerade keinen Zugang zu einem WLAN hat, der kann mittels eines Mobile Wireless Router eine UMTS- Internetverbindung herstellen. Diese Internetverbindung stellt der Router dann anderen Geräten – z.B. einem iPad – via WLAN zur Verfügung. Auf diese Weise wird dann nur noch eine einzige SIM-Karte – die für den Wireless Router – benötigt. Unsere Erfahrungen und auch die unserer Kunden haben zudem gezeigt, dass der Empfang eines Mobile Wireless Routers sehr viel besser ist als der eines UMTS-Sticks. Netter Nebeneffekt für alle Nutzer des Apple-App-Stores ist zudem: Mit einem Mobile Wireless Router lassen sich die vorgegebene Downloadbegrenzung für UMTS-Verbindungen von 20 Megabyte umgehen. Die über den Mobile Wireless Router mit dem Internet verbunden Geräte „denken“ schließlich, sie hätten über ein WLAN Zugang zum Internet.
Bei Klar EDV setzen wir vor allem auf den Novatel MiFi 2352 sowie auf den TrekStor. Beide Geräte sind vom Können her ähnlich. Der Akku hält vier bis fünf Stunden und es können bis zu fünf Geräte, die über die Etagen einer zweigeschossigen Wohnung verteilt sein können, am bereitgestellten WLAN teilnehmen. Problematisch beim MiFi ist jedoch, dass er standardmäßig ohne Verschlüsselung daher kommt – das WLAN ist also für jedermann offen. Es empfiehlt sich daher, bei der Konfiguration des MiFi eine WPA2-Verschlüsselung einzurichten. Gerne übernehmen wir das für Sie und beraten Sie auch sonst gerne bei allen Fragen zum Thema Mobile Wireless Router.
Wer ein WLAN betreibt, kann als sogenannter Störer dafür haftbar gemacht werden, wenn sein Netzwerk von unberechtigten Dritten dafür genutzt wird, Urheberrechtsverletzungen im Internet zu begehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai 2010 verkündet. Nun liegt auch die schriftliche Begründung zum Urteil vor. Ausschlaggebend ist, ob as WLAN nach “marktüblichen” Kriterien gegen einen unberechtigten Zugriff von Außen gesichert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der WLAN-Betreiber auf Unterlassung verklagt werden und muss die Abmahnkosten tragen.
Konkret ging es in dem Fall um ein Musiklabel, das einen WLAN-Betreiber wegen der illegalen Verbreitung eines Liedes verklagt hatte. Der Beklagte befand sich jedoch zum Zeitpunkt der Störungshandlung im Urlaub – hatte aber sein WLAN nicht abgeschaltet.
Wie nun der Begründung des BGH zu entnehmen ist, war das WLAN des Beklagten nicht ungesichert. Vielmehr war der Router werkseitig durch WPA geschützt und mit einem individuellen 16-stelligen Schlüssel gesichert. Anders als bei anderen Routern war das voreingestellte Passwort nicht “0000”, sondern eine Abfolge von 16 Zeichen, die jedoch auf der Unterseite des Routers vermerkt war. Der Schlüssel hätte vom Beklagten nach Inbetriebnahme des Routers sofort geändert werden müssen – so der BGH.