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0 KommentareUmstellung auf DATEV pro
21. November 2011

DATEV – der größte deutsche Anbieter von Software und IT-Dienstleistungen für Steuerberater –  hat einen Großteil seiner Softwarekomponenten wie Rechnungswesen oder Komponenten der Eigenorganisation (Post, Fristen und Bescheide, DATEV Marketing und Vertrieb pro)  in dem neuen integrierten Softwareprodukt  DATEV pro zusammengefasst.

Ab dem 01.01.2012 wird DATEV pro die bisherigen Komponenten ersetzen. Für die meisten Nutzer von DATEV-Software bedeutet dies, dass sie  ihre Systeme bis dahin ebenfalls auf DATEV pro umstellen müssen. So ist beispielsweise das  Buchen von Vorgängen des Jahres 2012 sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monate ab Januar 2012 nur noch mit der DATEV pro-Version von Kanzlei-Rechnungswesen möglich. Betroffen sind nicht nur Steuerberater sondern in vielen Fällen auch deren Mandanten.

Da in DATEV pro verschiedene zuvor eigenständige Programme, die jeweils über eine eigene Datenbasis verfügen, zu einem integrierten Programm mit einer einzigen Datenbasis zusammengeführt werden, müssen ggf. doppelte Einträge erkannt und entfernt werden. DATEV bietet hierfür das Tool “Datenqualität Stammdaten” an.

Vor der Installation ist zudem zu überprüfen, ob die neue Software auf der vorhandenen Hardware läuft. Dazu stellt DATEV ebenfalls ein eigenes Tool bereit – es lässt sich hier herunterladen. Es ist zwar auch möglich, mit älterer Hardware zu arbeiten – allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Software nur extrem langsam läuft. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, das System aufzurüsten oder zu ersetzen. Für den Umgang mit der neuen Software stellt DATEV entsprechendes Schulungsmaterial bereit.

Aus verschiedenen IT Service Projekten kennen wir uns bereits bestens mit DATEV Software aus. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung.




0 KommentareSupportanfragen über Twitter
05. February 2010

Am Mittwoch erreichte uns von verschiedenen Kunden die Nachricht, dass ein wichtiges Sicherheitsupdate der DATEV umgehend zu installieren sei. Es stellte sich die Frage, ob dies für alle Kunden oder nur für die mit der kürzlich installierten neusten Version der DATEV Software notwendig sei. Da aus naheliegenden Gründen die Telefonhotline überlastet war, haben wir eine Anfrage über Twitter gestartet:

Nach kurzer Zeit erhielten wir über Twitter die gewünschte Information:

Diese Art des schnellen Supports ist vorbildlich. Wir möchten uns auf diesem Weg bei der DATEV bedanken.

Wenn unsere Telefonleitungen einmal besetzt sein sollten (und nicht nur dann), erreichen Sie uns natürlich auch über Twitter.




0 KommentareGesetzliche Verpflichtungen
05. January 2010

Am 30.12. haben wir zum Abschluss des Geschäftsjahres 2009 die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchgeführt. Beim Aufräumen und Aussortieren finden wir immer wieder Dinge, die sich sicher leider nicht mehr verkaufen lassen. Diese Dinge werden dann “abgeschrieben”.

Seit dem 1.1. sind wir gesetzlich verpflichtet, “monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Meldung zu erstatten”, die die für das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) bestimmten personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter/innen enthält. Die Daten werden in “der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung” gespeichert. Wir erledigen die Meldung dieser Daten relativ unkompliziert über unsere Lohnbuchhaltung, die mit der Software der DATEV arbeitet. Sehr verwundert hat uns allerdings die Tatsache, dass die so erfassten Daten erst ab 2012 von den Mitarbeiter/innen genutzt werden können (“Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.“).

Auf der Suche nach einer Übersicht der zu übermittelnden Daten, mussten wir leider feststellen, dass die entsprechende Datensatzverordnung erst im Februar 2010 veröffentlicht werden kann, da sich die Ressortabstimmung verzögert hat.

Es stellt sich offensichtlich die Frage, ob das ganze Verfahren tatsächlich schon zu Ende gedacht wurde. Änderungswünsche und Kritik sind aus allen Teilen der Gesellschaft zu vernehmen:

Hoffen wir, dass die hohen Summen an öffentlichen Geldern, die bisher in den Aufbau des Verfahrens gesteckt wurden, nicht noch “abgeschrieben” werden müssen.