0 KommentareApple hat iCloud vorgestellt
14. June 2011

Wie erwartet hat Apple-Chef Steve Jobs zu Beginn der Entwicklerkonferenz WWDC in San Francisco den neuen Apple Dienst iCloud vorgestellt. Das kostenlose Angebot löst den Synchronisierungsdienst MobileMe ab und soll im Herbst an den Start gehen. Aufgabe von iCloud ist es, alle Daten eines Nutzers in einen Online-Speicher zu laden und dann automatisch an alle auf den Nutzer registrierte Geräte zu senden. Fotos vom iPhone landen so automatisch auf dem Mac und Musik vom Mac auf dem iPod. Darüber hinaus fertigt iCloud jeden Tag ein Backup der Daten auf einem der iOS-Geräten an, sofern es an ein WLAN angeschlossen ist. Auch neue Geräte lassen sich nun einfach per Eingabe von Account-Daten und ganz ohne Desktop-Rechner hinzufügen und einrichten. Fotos, die mit dem iPhone geschossen wurden, werden automatisch per Stream in die Cloud geladen sobald das Gerät an ein WLAN angeschlossen ist. Dort werden die Bilder 30 Tage gespeichert. Auf dem Gerät bleiben die jeweils letzten 1000 Bilder verfügbar. Mac oder PC speichern hingegen alle Bilder permanent. Musik wird mithilfe von iTunes in the Cloud synchronisiert. Allerdings werden dabei nur im iTunes Store gekaufte Musikstücke berücksichtigt. Für eine Gebühr von 25 Dollar im Jahr lassen sich auch Musikstücke synchronisieren, die nicht im iTunes Store gekauft wurden. Dazu identifiziert der Dienst iTunes Match gerippte Musik und lädt sie auf alle beteiligten Geräte. Dazu wird die Musik aber nicht zwangsläufig erst in die iCloud geladen, sondern es werden DRM-freie AAC-Versionen der Titel – sofern sie im iTunes Store vorliegen – geladen.

Anwender erhalten bis zu 5 GB an kostenlosem Speicherplatz für ihre E-Mails, Dokumente und Backups. Allerdings wird der Speicherplatz für Musik, Apps und Bücher, die bei Apple gekauft wurden und das Speichervolumen, das Photo Stream benötigt, nicht auf diese 5 GB Gesamtspeicherkapazität angerechnet. Anwender können zudem zusätzlichen Speicherplatz erwerben – weitere Details dazu werden zum Start von iCloud diesen Herbst bekannt gegeben.

Doch auch bei der Verwendung von iCloud ist Vorsicht geboten. Wie für alle Angebote im Bereich Cloud-Computing gilt auch für die iCloud: Wer personenbezogene Daten in der Cloud verarbeitet, muss u.a. die Regelungen von § 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung einhalten. Mehr dazu auf brainosphere.de.