in sechs Monaten, am 25. Mai 2018, löst die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die bisherige nationale und europäische Datenschutz-Gesetzgebung ab. An diesem Tag endet die Übergangszeit von zwei Jahren, die nach der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der DS-GVO begann und nun bereits zu 3/4 verstrichen ist.
Insbesondere wegen des erhöhten Sanktionsrahmens und der neuen Rechenschaftspflicht sollte sich jedes Unternehmen mit den Auswirkungen der DS-GVO im Rahmen eines Umsetzungsprojekts beschäftigen. Dabei sollten mindestens die folgenden Punkte untersucht und unternehmensweit geregelt werden:
- erweiterte Informations- und Meldepflichten (gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden)
- ausführlichere Dokumentationspflichten und der Nachweis der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Rechenschaftspflicht)
- verstärkte Anforderungen an die IT-Sicherheit (nach dem Stand der Technik)
Wenn Sie hierzu Beratungsbedarf haben, dann helfen Ihnen die Kollegen der brainosphere 1 GmbH gerne weiter.