Seit gestern gehören endlich auch die Beatles zum Repertoire des iTunes Store. Für Apple ein Tag, den wir nie vergessen werden – so jedenfalls wurde das Ereignis auf der Appleseite angekündigt. Naja, ganz so großartig ist das nun auch wieder nicht. Die meisten haben die Beatles ohnehin im CD-Regal stehen. Verstehen lässt sich Apples Freude aber trotzdem – schließlich hatte Apple jahrelang mit Apple Corps, dem Verwalter der Beatles-Rechte, darüber verhandelt, die Beatles auf iTunes anbieten zu dürfen. Und mal ehrlich: Was ist ein Plattenladen schon ohne die Beatles?
Auch unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag dürfen das iPad nun im Plenum benutzen – das berichtete Spiegel Online schon vor einiger Zeit. Geräte, die aufgeklappt werden müssen sowie Lüfter oder mechanische Tastatur benötigen, seien jedoch nach wie vor verboten. Im Juni hatte ein FDP-Politiker eine Rüge erhalten, weil er im Plenum ein iPad benutzt hatte.
Der Satz “There’s an app for that” darf nur noch von Apple verwendet werden. Apple hat es gschafft, sich den Werbespruch als US-Warenzeichen eintragen zu lassen. Mehr dazu gibt es auf macnews.de. Außerdem hat Apple ein Patent erhalten, das es ermöglicht, Inhalte von Textnachrichten zu filtern. So können beispielsweise Eltern verhindern, dass ihre Sprößlinge bestimmte Wörter in Textnachrichten verwenden. Mehr dazu gibt es auf netzpolitik.org.