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0 KommentareNeues von Apple
02. September 2010

In Deutschland darf bisher offiziell nur die Deutsche Telekom das iPhone vertreiben. Dies könnte sich, einem Bericht des Wall Street Journals zufolge, bis zur Weihnachtszeit ändern. Dann sollen auch andere Anbieter – höchstwahrscheinlich Vodafone und O2 – das iPhone offiziell verkaufen dürfen.

Außerdem hat Steve Jobs gestern neue Versionen seiner MP3-Player sowie eine grunderneuerte Version der Set-Top-Box Apple TV vorgestellt. Zudem präsentierte der Apple-Chef sein neues Social Network Ping.

Das neue Apple TV ist eine reine Streaming-Box – es kommt ohne Festplatte daher und ist somit deutlich kleiner als die vorherige Version. Ab einem Preis von 99 Cent gibt es Fernsehserien in HD-Qualität. Das Social Network Ping wird in die neueste Version von Apples Mediaplayer iTunes integriert. Mitglieder können über das Network Musik bewerten, kommentieren oder empfehlen. Sie sehen zudem, welcher Freund gerade welches Musikstück gekauft hat. Darüber wie Ping einzuschätzen ist, gibt es auf Spiegel Online einen lesenswerten und kritischen Artikel von Christian Stöcker. Mehr zu den neuen MP3-Playern und Apple TV gibt es hier.




2 KommentareWas ist los mit Google?
19. August 2010

Google kämpft derzeit gleich an mehreren Fronten mit Kritik und schlechter Presse. So steht Google in Deutschland vor allem wegen seiner Funktion Google Streetview unter Beschuss. Die Funktion zum Betrachten von 360-Grad-Panoramafotos gibt es bereits für Städte in 23 Ländern der Erde – Deutschland gehört bisher nicht dazu. Dies soll sich nun ändern: Bis Ende dieses Jahres sollen die 20 größten deutschen Städte bei Google Streetview erscheinen.

Dagegen gibt es Widerstand. Kritiker von Google Streetview sehen im Abfotografieren von Häuserfassaden bereits einen Eingriff in die Privatsphäre der Bewohner, Mieter und Eigentümer des jeweiligen Hauses. Dabei fotografiert Google lediglich den öffentlichen Raum – also alles das, was Passanten, die eine Straße entlang gehen, auch sehen und sehen dürfen. Viele Sorgen sind daher unberechtigt: Wer hinter dem Haus ein Sonnenbad nimmt, erscheint nicht auf Google Streetview. Auch kann niemand mittels Google Streetview überwacht oder beobachtet werden. Befürworter von Google Streetview sehen in der Funktion eine Möglichkeit, das Recht, sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu dürfen, besser wahrnehmen zu können. Schließlich lassen sich im Internet auch Orte anschauen, an denen man sich gerade nicht physisch aufhält. Wer verhindern möchte, dass ein Nachbar Widerspruch gegen die Veröffentlichung des eigenen Hauses bei Google einlegt, dem sei die Seite von Sascha Lobo empfohlen. Hier gibt es eine Widerspruchs-Widerspruch-Vorlage.

Weiteres Thema sind Googles Verhandlungen mit dem US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmen Verizon. Hier geht es um die Entwicklung des Internets insgesamt und um die Frage, welche Rolle Netzneutralität in Zukunft spielen soll.

Worum geht es?

Netzneutralität bedeutet die gleichberechtigte Übertragung verschiedener Datenpakete im Internet. Es ist zum Beispiel egal, ob man eine Email empfängt oder versendet, einen Film auf Youtube anschaut oder eine Website besucht. Nur in einem neutralen Netz lassen sich, so die Befürworter von Netzneutralität, Meinungsfreiheit, Demokratie und Innovationskraft des Internets gewährleisten.

Andere Interessen verfolgen hingegen die Netzbetreiber. Sie stellen die Infrastruktur zur Übertragung von Daten bereit und könnten – bei Einschränkung der Netzneutralität – deutlich mehr Gewinn mit ihren Netzen erzielen. So könnten sie beispielsweise bestimmten Content bevorzugt behandeln und sich dies vom Anbieter des Contents bezahlen lassen. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass Youtube für eine bessere Datenübertragung Geld an die Netzbetreiber bezahlt.

Ergebnis der zehnmonatigen Verhandlungen zwischen Google und Verizon ist ein gemeinsamer Vorschlag darüber, wie Netzpolitik in Zukunft gehandhabt werden sollte. Grundsätzlich soll – nach Vorstellungen der beiden Konzerne – die Netzneutralität im Festnetz erhalten bleiben. Einschränkungen im Mobilfunknetz werden hingegen nicht ausgeschlossen. Die Meinungen, warum sich Google auf dieses Ergebnis eingelassen hat, sind unterschiedlich. Bisher gehörte Google zu den Verfechtern strenger Netzneutralitäts-Regeln. Interessant ist hierzu der Artikel von Kristian Köhntopp: Er erklärt, warum Netzneutralität im Mobilfunknetz schon allein aus technischen Gründen nicht immer gewährleistet werden kann. Ein Kernargument ist, dass die Qualität der Datenübertragung im Mobilfunknetz stark variieren kann – je nachdem, wie viele Nutzer gleichzeitig ins Netz wollen. Ist das Netz überlastet, so muss es eine Möglichkeit geben zu entscheiden, welche Datenpakete übermittelt werden und welche nicht.

Letztendlich sind in der Diskussion um Google die Themen Streetview und Netzneutralität eher zweitrangig. Viel interessanter ist doch Googles Umgang mit den Daten seiner User. Dazu sagte Prof. Thomas Hoeren in der Sendung Zapp vom 18.08.2010: “Google muss die datenschutz- und datensicherheitsrelevanten Informationen heraus rücken.” Dem ist nichts hinzuzufügen!

Thomas Hoeren



1 KommentareWireless Hotspot To Go
12. August 2010

Die Möglichkeit mittels UMTS überall und jederzeit ins Internet gehen zu können, gibt es schon lange. Allerdings bieten nicht alle mobilen Geräte diese Art des Internetzugangs an. So kostet beispielsweise ein iPad mit UMTS-Schnittstelle rund hundert Euro zusätzlich. Auch der iPod touch verfügt nicht über die entsprechende Schnittstelle. Weitere Probleme ergeben sich, sobald mehrere Geräte gleichzeitig via UMTS ins Internet sollen: Für gewöhnlich muss für jedes einzelne Gerät eine eigene SIM-Karte gekauft werden und die Kosten für den Internetzugang werden unnötig hoch.

Probleme dieser Art lassen sich mit einem Mobile Wireless Router lösen. Bei diesem Gerät handelt es sich um so etwas wie einen akkubetriebenen Hotspot zum Mitnehmen. Es ist in etwa so groß wie ein Handy und lässt sich problemlos in der Hosentasche tragen. Wer ins Internet möchte und gerade keinen Zugang zu einem WLAN hat, der kann mittels eines Mobile Wireless Router eine UMTS- Internetverbindung herstellen. Diese Internetverbindung stellt der Router dann anderen Geräten – z.B. einem iPad – via WLAN zur Verfügung. Auf diese Weise wird dann nur noch eine einzige SIM-Karte –  die für den Wireless Router – benötigt. Unsere Erfahrungen und auch die unserer Kunden haben zudem gezeigt, dass der Empfang eines Mobile Wireless Routers sehr viel besser ist als der eines UMTS-Sticks. Netter Nebeneffekt für alle Nutzer des Apple-App-Stores ist zudem: Mit einem Mobile Wireless Router lassen sich die vorgegebene Downloadbegrenzung für UMTS-Verbindungen von 20 Megabyte umgehen. Die über den Mobile Wireless Router mit dem Internet verbunden Geräte „denken“ schließlich, sie hätten über ein WLAN Zugang zum Internet.

Bei Klar EDV setzen wir vor allem auf den Novatel MiFi 2352 sowie auf den TrekStor. Beide Geräte sind vom Können her ähnlich. Der Akku hält vier bis fünf Stunden und es können bis zu fünf Geräte, die über die Etagen einer zweigeschossigen Wohnung verteilt sein können, am bereitgestellten WLAN teilnehmen. Problematisch beim MiFi ist jedoch, dass er standardmäßig ohne Verschlüsselung daher kommt – das WLAN ist also für jedermann offen. Es empfiehlt sich daher, bei der Konfiguration des MiFi eine WPA2-Verschlüsselung einzurichten. Gerne übernehmen wir das für Sie und beraten Sie auch sonst gerne bei allen Fragen zum Thema Mobile Wireless Router.




0 KommentareDo it yourself für Nostalgiker
24. June 2010

Warum nicht die alte Schreibmaschine an das iPad anschließen? Auf der Seite USB-Typewriter gibt es eine Anleitung, wie sich das mittels der Open Source Plattform Arduino realisieren lässt.




0 KommentareNeues von Google
11. June 2010

Viel Neues gibt es derzeit von Google zu berichten: die Opt-out-Funktion bei Google-Analytics haben wir ja bereits auf brainosphere.de vorgestellt.

Seit letzter Woche ist zudem auch Google-Wave frei verfügbar. Bisher konnte das Online-Tool nur nutzen, wer zuvor von einem Wave-User eingeladen worden war. Von nun an wird nur noch ein Google Mail Account benötigt. Google Wave dient der Zusammenarbeit und Kommunikation in Echtzeit. Vorstellen lässt es sich sich als eine Art Online-Plattform auf der Dokumente abgelegt und und von mehreren Nutzern gleichzeitig bearbeitet und kommentiert werden können.

Weitere Neuheiten wurden am Mittwoch vorgestellt. So ist die Google Maps Navigation nun auch in Deutschland verfügbar – wenn auch vorerst nur für Google-Handys. Vorteil der Software ist nicht nur, dass sie kostenlos ist. Anders als bei anderen Navigationsgeräten wird bei Google Maps Navigation die Google Suche integriert. Wer beispielsweise den Begriff “Arzt” eingibt, erhält eine Auflistung aller Arztpraxen in der Umgebung.

Ebenfalls am Mittwoch vorgestellt wurde Voice Search. Smartphone-Nutzer müssen ihre Suchanfrage nun nicht mehr eintippen, sondern können sie einfach ins Telefon sprechen. Verfügbar ist die Option für Android-Systeme ab Version 1.6 sowie als App für das iPhone.




0 KommentareBGH WLAN Urteil
04. June 2010

Wer ein WLAN betreibt, kann als sogenannter Störer dafür haftbar gemacht werden, wenn sein Netzwerk von unberechtigten Dritten dafür genutzt wird, Urheberrechtsverletzungen im Internet zu begehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai 2010 verkündet. Nun liegt auch die schriftliche Begründung zum Urteil vor. Ausschlaggebend ist, ob as WLAN nach “marktüblichen” Kriterien gegen einen unberechtigten Zugriff von Außen gesichert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der WLAN-Betreiber auf Unterlassung verklagt werden und muss die Abmahnkosten tragen.

Konkret ging es in dem Fall um ein Musiklabel, das einen WLAN-Betreiber wegen der illegalen Verbreitung eines Liedes verklagt hatte. Der Beklagte befand sich jedoch zum Zeitpunkt der Störungshandlung im Urlaub – hatte aber sein WLAN nicht abgeschaltet.

Wie nun der Begründung des BGH zu entnehmen ist, war das WLAN des Beklagten nicht ungesichert. Vielmehr war der Router werkseitig durch WPA geschützt und mit einem individuellen 16-stelligen Schlüssel gesichert. Anders als bei anderen Routern war das voreingestellte Passwort nicht “0000″, sondern eine Abfolge von 16 Zeichen, die jedoch auf der Unterseite des Routers vermerkt war. Der Schlüssel hätte vom Beklagten nach Inbetriebnahme des Routers sofort geändert werden müssen – so der BGH.




0 KommentareUpdates zum iPad
28. May 2010

Man mag es kaum glauben, aber heute ist es nun wirklich soweit: Das iPad gibt es nun auch in Deutschland – daher öffneten die Apple Stores heute schon um 8.00 Uhr. Ein iPad kann man Vorort direkt kaufen – solange der Vorrat reicht. Die Schlangen am Ernst-Reuter-Platz sind jedoch recht lang.

Auch unter Politikern ist das neue Apple-Produkt sehr begehrt. 736 iPads gehen möglicherweise nach Straßburg – das jedenfalls berichtet die Times: Da viele Mitglieder des Europäischen Parlaments so gute Erfahrungen mit dem iPhone gemacht hätten, überlege man nun, für alle Parlamentarier Dienst-iPads anzuschaffen. Die erst kürzlich gekauften HP-Laptops seien zu unhandlich.

Übrigens: Wie MacLife berichtet, haben Apple und Vodafone ihre Datentarife für das iPad korrigiert – und zwar nach unten. Monatspaket und Monatsflat kosten 5 Euro weniger.




0 KommentareDropbox
21. May 2010

Jeder, der zwei oder mehr Rechner hat, kennt das Problem: Dateien auf dem einen Rechner sind nicht auf dem anderen und von Zeit zu Zeit verliert man ganz den Überblick, wo denn jetzt eigentlich was ist. Mit dem Webdienst Dropbox kann hier Abhilfe geschaffen werden.

Dropbox ist ein Online-Datenspeicher mit dessen Hilfe es möglich ist, Dateien auf verschiedenen Rechnern zu synchronisieren. Standardmäßig bietet Dropbox 2 GB kostenlosen Speicherplatz an – für weiteren Speicher muss man bezahlen.

Um Dropbox nutzen zu können, muss ein Account angelegt werden und der Dropbox-Client auf allen Geräten, die synchron gehalten werden sollen, installiert werden. Verfügbar ist der Client für Windows, Mac, Linux sowie für das iPhone und andere mobile Geräte. Durch die Installation des Clients wird ein Dropbox-Ordner auf dem entsprechenden Gerät angelegt. Dieser Ordner wird von nun an mit dem Onlinespeicher synchron gehalten. Jedes Mal, wenn eines der beteiligten Geräte mit dem Internet verbunden ist, werden neue und aktualisierte Dateien automatisch aus dem Onlinespeicher in den Dropbox-Ordner oder vom Dropbox-Ordner in den Onlinespeicher geladen. Bei jeder Aktualisierung erscheint eine kleine Nachricht auf dem Bildschirm.

Praktisch ist die Möglichkeit, einzelne Ordner für andere Dropbox-User freizugeben. So können mehrere Personen Dateien miteinander austauschen und gemeinsam an Projekten arbeiten. Auf die beiden von Anfang an im Dropbox-Ordner angelegten Ordner `Public` und `Photos` kann man auch Personen zugreifen lassen, die keine Dropbox-User sind. Der Inhalt des Photo-Ordners wird dann automatisch als Bildergalerie angezeigt.

Bevor die Daten in den Onlinespeicher hochgeladen werden, werden sie von Dropbox verschlüsselt. Zu beachten ist jedoch, dass Dropbox die Kontrolle über den Schlüssel besitzt und die hochgeladenen Dateien einsehen kann. Empfindliche Daten sollten daher zusätzlich verschlüsselt werden.




0 KommentareServerprobleme bei der DENIC
14. May 2010

Was war denn da los? Am Mittwoch Nachmittag ging plötzlich gar nichts mehr im Internet. Zahlreiche deutsche Webseiten waren nicht mehr erreichbar und auch der E-Mail Verkehr war gestört. Grund dafür waren Störungen bei der Deutschen Network Information Center eG (DENIC). Nach etwa zwei Stunden war das Problem jedoch behoben.

Die DENIC ist zuständig für die Verwaltung der Domains mit der Endung .de. Am Mittwoch Nachmittag waren sechs Server der DENIC ausgefallen. Aufgabe der Server ist es, Webadressen in eine für den Computer lesbare Adresse umzuwandeln. Nur wenn die Server funktionieren, kann die entsprechende Webseite, deren Webadresse im Browser eingegeben wurde, dann auch angezeigt werden.

Der Grund für den Serverausfall scheint bisher unklar. Spiegel Online berichtet, dass die Denic lediglich ausschließt, Opfer eines Hackerangriffs gewesen zu sein.

Folge der Panne können nicht zugestellte E-Mails sein. Wer also am Mittwoch Nachmittag wichtige E-Mails versandt hat, sollte überprüfen, ob diese auch angekommen sind.




0 KommentareIntel Modular Server
11. May 2010

Für kleine und mittelständige Unternehmen sind die üblichen Blade-Serversysteme häufig zu groß und zu teuer. Eine interessante und günstige Alternative bietet hier der Intel Modular Server. Auf sechs Höheneinheiten(HE) vereint er Computer-, Netzwerk- und Storage-Funktionen in einem System. Der Intel Modular Server kann mit bis zu sechs Compute Modules (also Server Blades) bestückt werden. Er unterstützt 14 SAS (Serial Attached SCSI)-Festplatten (2,5 Zoll) sowie optional zwei Ethernet-Switch-Module, ein integriertes SAN (Storage Attached Network) und ein Management-Modul.

Aufgrund des bereits integrierten Speichernetzes eignet sich der Intel Modular Server perfekt zur Umsetzung von Projekten im Bereich der Virtualisierung. Intel setzt hierbei auf ein einfaches Konzept: Die einzelnen Festplatten lassen sich logisch gruppieren und zu so genannten Storage Pools zusammenfassen. Aus diesen Storage Pools erhalten die Compute Modules dann ihre virtuellen Laufwerke. Unterstützt wird dies insbesondere von Virtualisierungs-Betriebssystemen wie dem kostenlosen ESXi-Server von VMware.

Besonderer Pluspunkt des Intel Modular Servers ist zudem sein geringer Stromverbrauch. Möchte man den genauen Verbrauch des eigenen Intel Modular Servers berechnen, so bietet Intel hierfür ein eigenes „Power-Budget-Tool“ an. Auf diese Weise lässt sich die genaue Anzahl der benötigten Netzteile und die maximale Stromaufnahme für eine bestimmte Anwendung berechnen.

Wir haben den Intel Modular Server bereits bei mehreren Kunden erfolgreich im Einsatz. Vielleicht ist der Intel Modular Server ja auch etwas für Ihr Unternehmen. Für ein unverbindliches Vorgespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Update: Was macht eigentlich das Shared LUN Feature?

Bei uns drehte sich in den letzten Tagen alles um das Shared LUN Feature des Intel Modular Servers, den wir Ihnen ja bereits vor einigen Tagen vorgestellt haben. Wie beschrieben, eignet sich der Intel Modular Server perfekt zur Umsetzung von Virtualisierungsprojekten. Die Festplatten des Intel Modular Servers werden dazu zu logischen Einheiten zusammengefasst. Den einzelnen Serverblades (Compute Modules) wird dann jeweils eine Einheit als virtuelles Laufwerk zugeordnet.

Mit dem Shared LUN Feature lassen sich nun mehrere Compute Modules gleichzeitig  einem einzelnen virtuellen Laufwerk  zuweisen. Diese Funktionalität wird beispielsweise für die Einrichtung eines HA-Clusters, das der Betriebssicherheit des Serversystems dient, benötigt. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass zwei Compute Modules, auf denen jeweils eine Anwendung läuft, auf den gleichen Speicher zugreifen. Fällt nun eines der beiden Compute Modules aus, so kann das andere Compute Module die Aufgaben übernehmen.

Um das Feature nutzen zu können, benötigt man einen Activation Key, den man zusätzlich bestellen muss.