Bereits seit einiger Zeit spielen wir mit dem Gedanken, einen Ausbildungsplatz für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker Systemintegration (FISI) anzubieten. Nun hat sich eine passende Gelegenheit ergeben: Max, 17 Jahre alt, war bei uns als Praktikant tätig und hat nach Beendigung seines Praktikums den Wunsch geäußert, eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Wie wir festgestellt haben, ist die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes gar nicht so kompliziert. In einem Betrieb ausbilden darf, wer über die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten verfügt – wer also z.B. selber die entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat. Zusätzlich muss der entsprechende Mitarbeiter die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen. Dies kann jedoch auch noch nach Beginn der Ausbildung geschehen.
Die Ausbildung beginnt im September. Über seine Erfahrungen als Azubi wird Max an dieser Stelle regelmäßig berichten.

Bereits im Februar haben wir – wie berichtet – einen Laden in der Kantstraße 91 angemietet. Gestern haben wir nun die Lichtwerbung mit umweltfreundlicher LED-Beleuchtung erhalten. Wir bedanken uns bei Christopher Reichelt für die professionelle Umsetzung dieses Teilprojekts.
Ach ja, ob wir unseren Laden nun Shop, Store oder Servicecenter nennen, haben wir noch immer nicht entschieden. Wahrscheinlich bleibt es einfach bei “Der Laden”…
In den letzten zwei Wochen hat uns erneut ein Schülerpraktikant bei der Arbeit über die Schulter geschaut. Felix ist 15 Jahre alt und besucht die 9. Klasse der Rudolf Steiner Schule. Während seines Praktikums hat er vor allem unsere Mitarbeiter bei Kundenbesuchen begleitet. Besonders interessant fand er zu erfahren, wie ein Serverschrank funktioniert oder wie man mithilfe einer Life-CD, Daten von einer defekten Festplatte rettet. Außerdem hat er einen kleinen Film zu unseren Schulungen auf BDSG-Wissen.de entworfen, was ihm viel Spaß gemacht hat. Wie es nach der Schule weitergehen soll, weiß er noch nicht so genau.
Wir wünschen weiterhin viel Erfolg und alles Gute!
Warum nicht die alte Schreibmaschine an das iPad anschließen? Auf der Seite USB-Typewriter gibt es eine Anleitung, wie sich das mittels der Open Source Plattform Arduino realisieren lässt.
Viel Neues gibt es derzeit von Google zu berichten: die Opt-out-Funktion bei Google-Analytics haben wir ja bereits auf brainosphere.de vorgestellt.
Seit letzter Woche ist zudem auch Google-Wave frei verfügbar. Bisher konnte das Online-Tool nur nutzen, wer zuvor von einem Wave-User eingeladen worden war. Von nun an wird nur noch ein Google Mail Account benötigt. Google Wave dient der Zusammenarbeit und Kommunikation in Echtzeit. Vorstellen lässt es sich sich als eine Art Online-Plattform auf der Dokumente abgelegt und und von mehreren Nutzern gleichzeitig bearbeitet und kommentiert werden können.
Weitere Neuheiten wurden am Mittwoch vorgestellt. So ist die Google Maps Navigation nun auch in Deutschland verfügbar – wenn auch vorerst nur für Google-Handys. Vorteil der Software ist nicht nur, dass sie kostenlos ist. Anders als bei anderen Navigationsgeräten wird bei Google Maps Navigation die Google Suche integriert. Wer beispielsweise den Begriff “Arzt” eingibt, erhält eine Auflistung aller Arztpraxen in der Umgebung.
Ebenfalls am Mittwoch vorgestellt wurde Voice Search. Smartphone-Nutzer müssen ihre Suchanfrage nun nicht mehr eintippen, sondern können sie einfach ins Telefon sprechen. Verfügbar ist die Option für Android-Systeme ab Version 1.6 sowie als App für das iPhone.
Wer ein WLAN betreibt, kann als sogenannter Störer dafür haftbar gemacht werden, wenn sein Netzwerk von unberechtigten Dritten dafür genutzt wird, Urheberrechtsverletzungen im Internet zu begehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai 2010 verkündet. Nun liegt auch die schriftliche Begründung zum Urteil vor. Ausschlaggebend ist, ob as WLAN nach “marktüblichen” Kriterien gegen einen unberechtigten Zugriff von Außen gesichert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der WLAN-Betreiber auf Unterlassung verklagt werden und muss die Abmahnkosten tragen.
Konkret ging es in dem Fall um ein Musiklabel, das einen WLAN-Betreiber wegen der illegalen Verbreitung eines Liedes verklagt hatte. Der Beklagte befand sich jedoch zum Zeitpunkt der Störungshandlung im Urlaub – hatte aber sein WLAN nicht abgeschaltet.
Wie nun der Begründung des BGH zu entnehmen ist, war das WLAN des Beklagten nicht ungesichert. Vielmehr war der Router werkseitig durch WPA geschützt und mit einem individuellen 16-stelligen Schlüssel gesichert. Anders als bei anderen Routern war das voreingestellte Passwort nicht “0000″, sondern eine Abfolge von 16 Zeichen, die jedoch auf der Unterseite des Routers vermerkt war. Der Schlüssel hätte vom Beklagten nach Inbetriebnahme des Routers sofort geändert werden müssen – so der BGH.
Man mag es kaum glauben, aber heute ist es nun wirklich soweit: Das iPad gibt es nun auch in Deutschland – daher öffneten die Apple Stores heute schon um 8.00 Uhr. Ein iPad kann man Vorort direkt kaufen – solange der Vorrat reicht. Die Schlangen am Ernst-Reuter-Platz sind jedoch recht lang.
Auch unter Politikern ist das neue Apple-Produkt sehr begehrt. 736 iPads gehen möglicherweise nach Straßburg – das jedenfalls berichtet die Times: Da viele Mitglieder des Europäischen Parlaments so gute Erfahrungen mit dem iPhone gemacht hätten, überlege man nun, für alle Parlamentarier Dienst-iPads anzuschaffen. Die erst kürzlich gekauften HP-Laptops seien zu unhandlich.
Übrigens: Wie MacLife berichtet, haben Apple und Vodafone ihre Datentarife für das iPad korrigiert – und zwar nach unten. Monatspaket und Monatsflat kosten 5 Euro weniger.
Jeder, der zwei oder mehr Rechner hat, kennt das Problem: Dateien auf dem einen Rechner sind nicht auf dem anderen und von Zeit zu Zeit verliert man ganz den Überblick, wo denn jetzt eigentlich was ist. Mit dem Webdienst Dropbox kann hier Abhilfe geschaffen werden.
Dropbox ist ein Online-Datenspeicher mit dessen Hilfe es möglich ist, Dateien auf verschiedenen Rechnern zu synchronisieren. Standardmäßig bietet Dropbox 2 GB kostenlosen Speicherplatz an – für weiteren Speicher muss man bezahlen.
Um Dropbox nutzen zu können, muss ein Account angelegt werden und der Dropbox-Client auf allen Geräten, die synchron gehalten werden sollen, installiert werden. Verfügbar ist der Client für Windows, Mac, Linux sowie für das iPhone und andere mobile Geräte. Durch die Installation des Clients wird ein Dropbox-Ordner auf dem entsprechenden Gerät angelegt. Dieser Ordner wird von nun an mit dem Onlinespeicher synchron gehalten. Jedes Mal, wenn eines der beteiligten Geräte mit dem Internet verbunden ist, werden neue und aktualisierte Dateien automatisch aus dem Onlinespeicher in den Dropbox-Ordner oder vom Dropbox-Ordner in den Onlinespeicher geladen. Bei jeder Aktualisierung erscheint eine kleine Nachricht auf dem Bildschirm.
Praktisch ist die Möglichkeit, einzelne Ordner für andere Dropbox-User freizugeben. So können mehrere Personen Dateien miteinander austauschen und gemeinsam an Projekten arbeiten. Auf die beiden von Anfang an im Dropbox-Ordner angelegten Ordner `Public` und `Photos` kann man auch Personen zugreifen lassen, die keine Dropbox-User sind. Der Inhalt des Photo-Ordners wird dann automatisch als Bildergalerie angezeigt.
Bevor die Daten in den Onlinespeicher hochgeladen werden, werden sie von Dropbox verschlüsselt. Zu beachten ist jedoch, dass Dropbox die Kontrolle über den Schlüssel besitzt und die hochgeladenen Dateien einsehen kann. Empfindliche Daten sollten daher zusätzlich verschlüsselt werden.
Was war denn da los? Am Mittwoch Nachmittag ging plötzlich gar nichts mehr im Internet. Zahlreiche deutsche Webseiten waren nicht mehr erreichbar und auch der E-Mail Verkehr war gestört. Grund dafür waren Störungen bei der Deutschen Network Information Center eG (DENIC). Nach etwa zwei Stunden war das Problem jedoch behoben.
Die DENIC ist zuständig für die Verwaltung der Domains mit der Endung .de. Am Mittwoch Nachmittag waren sechs Server der DENIC ausgefallen. Aufgabe der Server ist es, Webadressen in eine für den Computer lesbare Adresse umzuwandeln. Nur wenn die Server funktionieren, kann die entsprechende Webseite, deren Webadresse im Browser eingegeben wurde, dann auch angezeigt werden.
Der Grund für den Serverausfall scheint bisher unklar. Spiegel Online berichtet, dass die Denic lediglich ausschließt, Opfer eines Hackerangriffs gewesen zu sein.
Folge der Panne können nicht zugestellte E-Mails sein. Wer also am Mittwoch Nachmittag wichtige E-Mails versandt hat, sollte überprüfen, ob diese auch angekommen sind.
Für kleine und mittelständige Unternehmen sind die üblichen Blade-Serversysteme häufig zu groß und zu teuer. Eine interessante und günstige Alternative bietet hier der Intel Modular Server. Auf sechs Höheneinheiten(HE) vereint er Computer-, Netzwerk- und Storage-Funktionen in einem System. Der Intel Modular Server kann mit bis zu sechs Compute Modules (also Server Blades) bestückt werden. Er unterstützt 14 SAS (Serial Attached SCSI)-Festplatten (2,5 Zoll) sowie optional zwei Ethernet-Switch-Module, ein integriertes SAN (Storage Attached Network) und ein Management-Modul.
Aufgrund des bereits integrierten Speichernetzes eignet sich der Intel Modular Server perfekt zur Umsetzung von Projekten im Bereich der Virtualisierung. Intel setzt hierbei auf ein einfaches Konzept: Die einzelnen Festplatten lassen sich logisch gruppieren und zu so genannten Storage Pools zusammenfassen. Aus diesen Storage Pools erhalten die Compute Modules dann ihre virtuellen Laufwerke. Unterstützt wird dies insbesondere von Virtualisierungs-Betriebssystemen wie dem kostenlosen ESXi-Server von VMware.

Besonderer Pluspunkt des Intel Modular Servers ist zudem sein geringer Stromverbrauch. Möchte man den genauen Verbrauch des eigenen Intel Modular Servers berechnen, so bietet Intel hierfür ein eigenes „Power-Budget-Tool“ an. Auf diese Weise lässt sich die genaue Anzahl der benötigten Netzteile und die maximale Stromaufnahme für eine bestimmte Anwendung berechnen.

Wir haben den Intel Modular Server bereits bei mehreren Kunden erfolgreich im Einsatz. Vielleicht ist der Intel Modular Server ja auch etwas für Ihr Unternehmen. Für ein unverbindliches Vorgespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Update: Was macht eigentlich das Shared LUN Feature?
Bei uns drehte sich in den letzten Tagen alles um das Shared LUN Feature des Intel Modular Servers, den wir Ihnen ja bereits vor einigen Tagen vorgestellt haben. Wie beschrieben, eignet sich der Intel Modular Server perfekt zur Umsetzung von Virtualisierungsprojekten. Die Festplatten des Intel Modular Servers werden dazu zu logischen Einheiten zusammengefasst. Den einzelnen Serverblades (Compute Modules) wird dann jeweils eine Einheit als virtuelles Laufwerk zugeordnet.
Mit dem Shared LUN Feature lassen sich nun mehrere Compute Modules gleichzeitig einem einzelnen virtuellen Laufwerk zuweisen. Diese Funktionalität wird beispielsweise für die Einrichtung eines HA-Clusters, das der Betriebssicherheit des Serversystems dient, benötigt. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass zwei Compute Modules, auf denen jeweils eine Anwendung läuft, auf den gleichen Speicher zugreifen. Fällt nun eines der beiden Compute Modules aus, so kann das andere Compute Module die Aufgaben übernehmen.
Um das Feature nutzen zu können, benötigt man einen Activation Key, den man zusätzlich bestellen muss.


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