0 KommentareGesetzliche Verpflichtungen
05. January 2010

Am 30.12. haben wir zum Abschluss des Geschäftsjahres 2009 die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchgeführt. Beim Aufräumen und Aussortieren finden wir immer wieder Dinge, die sich sicher leider nicht mehr verkaufen lassen. Diese Dinge werden dann “abgeschrieben”.

Seit dem 1.1. sind wir gesetzlich verpflichtet, “monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Meldung zu erstatten”, die die für das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) bestimmten personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter/innen enthält. Die Daten werden in “der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung” gespeichert. Wir erledigen die Meldung dieser Daten relativ unkompliziert über unsere Lohnbuchhaltung, die mit der Software der DATEV arbeitet. Sehr verwundert hat uns allerdings die Tatsache, dass die so erfassten Daten erst ab 2012 von den Mitarbeiter/innen genutzt werden können (“Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.“).

Auf der Suche nach einer Übersicht der zu übermittelnden Daten, mussten wir leider feststellen, dass die entsprechende Datensatzverordnung erst im Februar 2010 veröffentlicht werden kann, da sich die Ressortabstimmung verzögert hat.

Es stellt sich offensichtlich die Frage, ob das ganze Verfahren tatsächlich schon zu Ende gedacht wurde. Änderungswünsche und Kritik sind aus allen Teilen der Gesellschaft zu vernehmen:

Hoffen wir, dass die hohen Summen an öffentlichen Geldern, die bisher in den Aufbau des Verfahrens gesteckt wurden, nicht noch “abgeschrieben” werden müssen.